|
Entsprechend der Satzung des NFV hat auch der Kreis Stade ein Sportgericht (KSG). Hintergrund ist der Anspruch der Fußballer, ihre Strafen und Streitigkeiten in “Eigenregie” zu klären. Das KSG ist ein sog. Rechtsorgan. Entsprechend des Beschlusses des Kreistages vom Mai 1991 erfolgte eine Zusammenlegung des Herren- und Jugendbereichs. Laut Satzung könnten bis zu 8 Beisitzer neben dem Vorsitzenden gewählt werden.
Derzeit ist unser Sportgericht mit 6 Personen besetzt. Die Wahl der aktuellen Besetzung erfolgte auf dem Kreistag 2009. Die Wahlzeit endet 2012.
Wer sich näher zum rechtlichen Rahmen des KSG informieren möchte, der sollte sich vor allem die Satzung des NFV , sowie die Rechts- und Verfahrensordnung (RuVO) ansehen.
|